Bochumer Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen können mit dem Bochum-Pass zahlreiche attraktive Vergünstigungen und Ermäßigungen in Anspruch nehmen.
Alle Personen, die in Bochum wohnen und vom Jobcenter Bochum oder dem Amt für Soziales Bochum entweder Bürgergeld, Grundsicherung, Sozialhilfe, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen beziehen, haben Anspruch auf den Bochum-Pass. Ohne den Bezug einer dieser Sozialleistungen oder auch beim Bezug anderer Sozialleistungen besteht aber leider keine Berechtigung auf einen Bochum-Pass.